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01.07.2022

Kommunales Förderprogramm zum Klimaschutz tritt in Kraft

Ab dem 1. August 2022 können kleinere private Maßnahmen gefördert werden

Die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Entwicklung der Gemeinde Hille ist ein strategisches Ziel der Gemeinde Hille. Aus diesem Grund werden 30.000 € für private Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt.
Mit einem neuen Förderprogramm  unterstützt die Gemeinde Hille die Bemühungen seiner Bürger*innen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit und fördert kleinere private Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde.
Die Maßnahmen sind in 4 Teilbereiche unterteilt:

  • Mini-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)
Klimaschutz_Teil_A
Klimaschutz_Teil_A


  • Regenwasserzisternen
Klimaschutz_Teil_B
Klimaschutz_Teil_B


  • Baumpflanzungen (Laub- und Obstbäume)
Klimaschutz_Teil_C
Klimaschutz_Teil_C


Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hille, auf die der Antragsteller keinen Rechtsanspruch hat.

Antragsberechtigt sind alle privaten Wohnungs- und Hauseigentümer*innen und Erbbauberechtige, sowohl im Grundstückaltbestand, als auch in Neubaugebieten innerhalb der Gemeinde Hille. Ebenso antragsberechtig sind Eigentümergemeinschaften.
Hier finden Sie die komplette Richtlinie zum Förderprogramm: Richtlinie Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Hille zur Förderung privater Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes

Scheuen Sie sich nicht einen Antrag auf die Förderung zu stellen: Anträge.

Haben Sie Fragen dazu, dann wenden Sie sich gerne an unseren Klimaschutzbeauftragten Paul Peters, Tel.: 0571/40 44 222, Mail: p.peters@hille.de
oder an Bernd Küchhold, Tel.: 0571-40 44 248, Mail: b.kuechhold@hille.de.

Kleine Maßnahmen, umgesetzt von vielen, können eine große Wirkung haben.

Wir freuen uns auf die eingehenden Anträge.

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