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Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Hille:























Hinweis zu den Amtlichen Bekanntmachungen:

Ortsrechliche Bestimmungen bedingen einer formalen Bekanntmachung, um Rechtskraft zu erlangen. Die Gemeinde Hille hat die Form der öffentlichen Bekanntmachung in Ihrer Hauptsatzung wie folgt geregelt:
(Auszug aus der Hauptsatzung)

§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Aushangkasten im Eingangsbereich des Rathauses in der Ortschaft Hartum, Am Rathaus 4, 32479 Hille für die Dauer von mindestens 7 Kalendertagen ausgehängt. Auf den Aushang ist auf den Internetseiten der Gemeinde hinzuweisen. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist vollzogen.

(2) Nachrichtlich werden öffentliche Bekanntmachungen auf den Internetseiten der Gemeinde Hille veröffentlicht.

(3) Sind öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde in der nach Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung im Amtlichen Kreisblatt -Bekanntmachungsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke-. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.

(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Rats-und Ausschusssitzungen sowie andere z. B. vereinfachte Bekanntmachungen werden durch Aushang im Aushangkasten am Rathaus bekannt gemacht. Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushangs und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühestens am Tage nach der Sitzung erfolgen.

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