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Fischereischein

Der Fischereischein wird als Jahresfischereischein von den Städten und Gemeinden ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschleißlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Notwendige Unterlagen

1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
  • Lichtbild
  • Personalausweis

2. Jugendfischereischein

  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild

3. Sonderfischereischein

  • Personalausweis
  • Lichtbild
  • evtl. ärztliche Bescheinigung

Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

Kosten

1.1  Jahresfischereischein 16,00 Euro
1.2  Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro

2.    Jugendfischereischein 8,00 Euro

3.1  Sonderfischereischein für 1 Jahr 16,00 Euro
3.2  Sonderfischereischein für 5 Jahre 48,00 Euro

4.    Ersatzschein bei Verlust 10,00 Euro

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