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Ortsrecht der Gemeinde Hille

Hier finden Sie die Vorschriften, die der Rat der Gemeinde im Rahmen seiner Satzungshoheit beschlossen hat.


Jede Gemeinde hat das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, denn sie werden nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen. In der Normenpyramide stehen Satzungen unter den Bundes- und Landesgesetzen. 

Eine Übersicht über das vollständige und aktuelle Ortsrecht der Gemeinde Hille sowie Links zum Download jeder einzelnen Satzung finden Sie über den Link "Ortsrecht der Gemeinde Hille" rechts auf dieser Seite.

Abfallentsorgung

Abwasser

Allgemeine Verwaltung

Bauen

Friedhofswesen

Gewässer

Kommunale Steuern

Schule‚ Sport‚ Kultur u. Soziales

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Wasserversorgung /Wasserbeschaffungsverband (WBV) des Amtes Hartum

Wasserversorgung / Wasserbeschaffungsverband Wiehengebirge

Wasserversorgung / Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen"

Wirtschaftliche Unternehmen - Wirtschafts-Betriebs-Gesellschaft (WBG) Hille mbH


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