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Eheschließungen

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.

Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

Notwendige Unterlagen

Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)

2. Nachweis der Staatsangehörigkeit

  • bei deutschen Bürgern: Sofern vom Standesamt verlangt: Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
  • bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).

3. Angaben zur Person

  • Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
  • Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
  • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.

4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

  • Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.

5. Vorehen/Lebenspartnerschaften

  • Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.

Kosten

  • Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 40,00 €
  • Wenn einer oder beide Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 66,00 €
  • Eheurkunde 10,00 €
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