Wie kann ich ehrenamtlicher Fahrer werden?
Im November 2019 haben wir 24 ehrenamtliche Fahrer. Sie möchten auch Fahrer oder Fahrerin werden?
Sie haben paar Stunden Zeit im Monat (wochentags) um die Fahrgäste zu transportieren ?
Es gibt die Möglichkeit, sich für die
- Vormittagsfahrten; das sind 5 Fahrten (von 07.00 Uhr morgens bis 13.00 Uhr mittags)
oder für die
- Nachmittagsfahrten: das sind 3 Fahrten (von 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr) anzumelden.
Das Wichtigste für jemanden der mitmachen will, ist:
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Teamgeist
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Kontaktfähigkeit
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Idealismus
Als erstes müssen Sie die Beitrittserklärung für das Ehrenamt ausfüllen: Beitrittserklärung
Da gibt es die gesetzlichen Vorschriften, die besagen :
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Mindestalter 21 Jahre
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Führerschein der Klasse 3 bzw. EU Klasse B
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Mindestens 2 Jahre Fahrpraxis
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„sauberes" polizeiliches Führungszeugnis
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Möglichst keine, höchstens sechs Punkte in Flensburg
Wenn diese Voraussetzungen klar sind, vereinbaren wir in Absprache mit der Bewerberin / dem Bewerber einen Termin beim Arbeitsmediziner. Dieser Termin beinhaltet eine Untersuchung und einen erweiterten Sehtest. Das ist eine nicht zu unterschätzende Hürde. Aber keine Angst, wenn es schief geht, hat dies keine Rückwirkung auf die vorhandene Fahrerlaubnis. Sein „Nein" würde nur für die Personenbeförderung gelten.
Haben wir das alles zusammen, beantragen wir beim Straßenverkehrsamt den (nur auf Bürgerbus beschränkten) gelben Personenbeförderungsschein. Um diesen Schritt machen zu können muss ggf. der alte Führerschein auf den neuen EU- Führerschein umgeschrieben werden. Dabei werden alle aus dem alten Führerschein 3 erworbenen Fahrerlaubnisse auf den EU - Führerschein mit übertragen.
Ist der Personenbeförderungsschein eingetroffen, kann der neue Fahrer / die neue Fahrerin von unserem Fahrzeugwart (oder einem anderen vom Vorstand bestimmten Mitglied) die Schulung auf dem Fahrzeug und die Linieneinweisung erhalten, erst danach ist ein Einsatz als Bürgerbuslenker möglich.
Das dauert einige Zeit, je nachdem welche Dokumente neu ausgestellt werden, aber da wir den gesamten „Behördenmarathon" für Sie abwickeln, entstehen dem Bewerber / der Bewerberin weder Kosten - die Kosten für die vorgenannten Aktionen trägt der Verein - , noch erleidet er Zeitverlust durch diese bürokratischen, aber notwendigen Maßnahmen. Nur zum Arzt muss sie / er natürlich selbst gehen. Doch auch den Termin handeln wir für sie/ihn aus.
Das waren nur Vorschriften, Bedingungen, Hürden. Die sind aber alle gut zu nehmen.