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Apotheken Notdienst
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr.
Das heißt, bis 9.00 Uhr hat die Apotheke vom Vortag Dienst. Ab 20.00 Uhr an Werktagen, ab 16.00 Uhr an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen ist die gesetzliche Notdienstgebühr zu entrichten.
Bei notwendiger Abweichung vom Jahresplan ist der Apothekenaushang verbindlich. Der aktuelle Apothekennotdienst ist im Mindener Tageblatt und im Internet unter Apotheken Notdienst zu finden.