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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das rechtliche Instrument um die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu ordnen. Die Gemeinde übt die Planungshoheit aufgrund ihres Rechtes zur Selbstverwaltung aus (Art. 28 Grundgesetz).

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) durch förmliche Planung vorzubereiten und zu leiten. Die Aufgabe, der Begriff und die Grundsätze der Bauleitplanung sind in § 1 BauGB erläutert. Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan, als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne, als die verbindlichen Bauleitpläne.

Neben der Bauleitplanung können Gemeinden verschiedene Arten von baurechtlichen Satzungen erlassen. Diese Satzungen können u. a. die Zulässigkeit von Bauvorhaben begründen, Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen stellen oder die Möglichkeit von baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen einschränken.

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