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Denkmalschutz

„Das wundervolle gestern: das gewöhnliche heute in der Erinnerung von morgen“ (David Letterman, amerik. Showmaster)

Das, was in der Vergangenheit das „gewöhnliche heute“ war, daran können sich mit fortschreitender Zeit immer weniger Menschen erinnern. Die Kinder von heute kennen die Realität der eigenen Großeltern in deren Kindheit und Jugend höchstens aus deren Erzählungen, das Leben der Urgroßeltern ist noch weiter weg.

Zwar können und wollen wir die Zeit nicht zurückdrehen, leben gern im hier und jetzt und denken zukunftsorientiert. Sich zu erinnern, macht aber manche Verhaltensweisen plausibler und Entwicklungen nachvollziehbarer. Und die diversen Annehmlichkeiten unseres alltäglichen Lebens verlieren zumindest einen Teil ihrer Selbstverständlichkeit.

Ein Denkmal ist eine Gedächtnisstütze – „Denk mal an etwas oder über etwas nach“ will es dem Betrachter sagen. Das betrifft einerseits alle Werke, die zum Zweck der Erinnerung geschaffen wurden, wie Statuen, Büsten oder die Kriegerdenkmäler. Andererseits kann aber jeder Gegenstand Denkmal sein, der ein allgemeines Interesse auf sich zieht.

Auch Gebäude sind Gegenstände. Kommen sie als Denkmal in Betracht, spricht man von einem Baudenkmal.

 

Wenn Sie Eigentümer*in eines – zumeist älteren – Gebäudes sind, kann das erinnern an vergangene Zeiten, an handwerkliche Fähigkeiten und Baukunst, an bestimmte Lebensweisen, Gepflogenheiten, den Zeitgeist einer Epoche.

 

Der Denkmalschutz dient dem Schutz der Denkmäler vor Verfälschung, Beeinträchtigung und Beschädigung. Die dauerhafte Erhaltung und Unterhaltung solcher Denkmäler ist die Denkmalpflege.


Bekanntmachung über die Digitalisierung der Denkmalliste

Sehenswerte Gebäude in der Gemeinde Hille

Und für alle, die sich über Denkmäler in ganz NRW informieren möchten, der Link zur Seite Denkmal.nrw.



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