Festsetzungen zum Klimaschutz
Wie alle Festsetzungen in Bebauungsplänen und Innenbereichssatzungen können auch die Festsetzungen im Bereich Ökologie, Umwelt- und Klimaschutz ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen werden. Zudem obliegen sie der Abwägung durch den Planungs- und Umweltausschuss sowie dem Rat der Gemeinde Hille. Denn trotz der Zielsetzung zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, soll weiterhin gewährleistet werden, dass sich breite Bevölkerungsschichten die Schaffung von Eigentum, sei es durch Hausbau oder Wohnung, auch finanziell leisten können und nicht aufgrund der durch die Festsetzungen ausgelösten Kosten davon ausgeschlossen werden. Nachfolgende ökologische Maßnahmen werden innerhalb der aktuellen Bauleitpläne in der Gemeinde Hille bereits gefordert.