Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses der Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke steht Ihnen der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hille zur Verfügung.
Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke
Flächennutzungsplan 2012 (Ohne Änderungen)
- Begründung und Umweltbericht 14,6 MB