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Innen- und Außenbereichssatzung im Beteiligungsverfahren


Für bebaute Bereiche können nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durch die Gemeinde Satzungen erlassen und damit ebenfalls Wohnbaurecht geschaffen werden.

Der Rat der Gemeinde Hille hat in der Sitzung vom 15.12.2022 den Verzicht auf Erweiterung und Neuaufstellung von Außenbereichssatzungen beschlossen. 

Der Rat der Gemeinde Hille hat in der Sitzung vom 03.05.2023 den Verzicht auf Erweiterungen und Neuaufstellungen von Innenbereichssatzungen die ausschließlich Individualinteressen dienen beschlossen.


Wenn sich Satzungen im Beteiligungsverfahren befinden, erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen:

  • Geltungsbereich der Satzungen
  • Entwurf der Planzeichnungen
  • Begründung der Satzungen
  • Ggfs. vorhandene Gutachten

Bitte beachten Sie ggfs. auch die dazugehörigen amtlichen Bekanntmachungen.


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