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Innen- und Außenbereichssatzung im Beteiligungsverfahren

 

Für bebaute Bereiche können nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durch die Gemeinde Satzungen erlassen und damit ebenfalls Wohnbaurecht geschaffen werden.


Wenn sich Satzungen im Beteiligungsverfahren befinden, erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen:
  • Geltungsbereich der Satzungen
  • Entwurf der Planzeichnungen
  • Begründung der Satzungen
  • Ggfs. vorhandene Gutachten

Innenbereichssatzung - öffentliche Auslegung "In der Riehe"

Bitte beachten Sie ggfs. auch die dazugehörigen amtlichen Bekanntmachungen.


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