Urkunden
Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie im Lebespartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden und
- Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.
Kosten
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.