Vollstreckung
Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung von:
- beweglichen Sachen
- Konten bei Banken/Geldinstituten
- jeglichen anderen verwertbaren Rechten
Deshalb:
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns.
Hinweis:
Hier finden Sie Informationen zur Kreiskasse des Kreises Minden-Lübbecke.