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Nahverkehr / Bürgerbus

Nahverkehr

Die Ortschaften der Gemeinde Hille werden im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs über folgende Buslinien erschlossen:

Den Fahrplan für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region finden Sie hier: OWL-Verkehr.

Bürgerbus

Der Bürgerbus rollt….

… auch in Hille.

Bürger fahren für Bürger – das ist die Grundidee des Bürgerbuskonzeptes in Nordrhein-Westfalen. Seit mehr als 15 Jahren verkehren Bürgerbusse in Ergänzung zum bestehenden Öffentlichen Personennahverkehr dort, wo die Einrichtung eigener Buslinien aus wirtschaftlichen Aspekten für die Verkehrsunternehmen nicht rentabel ist. Sie stützen so die Infrastruktur in den Ortschaften und Mobilität der Bevölkerung. Der Betrieb erfolgt ehrenamtlich und wird in Hille über den Bürgerbusverein Hille e. V. organisiert.

Wann fährt der Bus?

Wo sind die Haltestellen?

Kann ich mich als Fahrer engagieren?

Antworten auf Fragen rund um den Bürgerbus Hille finden Sie hier.


MobilAgenten im ländlichen Raum

MobilAgenten sind Nachbarn, die ehrenamtlich über Bus und Bahn informieren, Freizeitangebote aufzeigen, Tipps zum Fahrkartenkauf geben und helfen, dass Sie sich besser im Nahverkehr zurechtzufinden.

Sie haben fragen zu Bus und Bahn? – Die Mobilagenten helfen Ihnen gerne weiter.

Service-Nummer:  05224 – 978060

Internet: Mobilagenten


Besonderes Ticketangebot für den Nahverkehr

Am 1. August 2016 wurde in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford mit dem WeserWerreTicket ein umfassendes Mobilitätsangebot für Leistungsempfänger/innen eingeführt. Das vergünstigte Ticket kostet  zur Zeit 35 Euro im Monat. Dieses Ticket, dass in den Bussen und den anderen Verkaufsstellen des Nahverkehrs einschließlich der Eisenbahnen erworben werden kann, gilt im gesamten Verkehrsraum beider Kreise. Voraussetzung für den Erwerb ist eine Kundenkarte, die den Berechtigten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hille im Bürgerservice im Rathaus ausgestellt wird. Das Ticket richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten sowie Wohngeld-Empfänger.. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Beantragung der Kundenkarte vorzulegen.

Das WeserWerreTicket im Überblick:
Geltungsbereich: Kreise Minden-Lübbecke und Herford,
Preis: zur Zeit 35,- Euro / Monat (für den Berechtigtenkreis)
Tarifliche Eckpunkte: Nicht übertragbar, keine Mitnahmeregelung, keine Zeitgrenze, Möglichkeit des Lösens von vergünstigten AnschlussTickets
Berechtigtenkreis: Menschen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten sowie Wohngeld-Empfänger
Berechtigtennachweis: Durch den Bürgerservice im Rathaus ausgestellte Kundenkarte (analog MonatsTickets im Ausbildungsverkehr) und Lichtbildausweis
Prüfung und Ausgabe der Kundenkarte: Bürgerservice
Ausgabe des Tickets: Busfahrer, Fahrkartenautomaten, Vorverkaufsstellen.

Informationen zu den sonstigen Tickets um Nahverkehr finden Sie auf der Homepage von OWL-Verkehr unter www.teutoowl.de.

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