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Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften

Die Amtsvormundschaft ist die Wahrnehmung der Aufgaben eines Vormundes durch das Jugendamt in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften und Pflegschaften.

Weitere Informationen finden Sie hier

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