Heimaufsicht
Wenn Sie in einer Betreuungseinrichtung wohnen, sollen Sie besonders geschützt werden. Dieses Ziel soll mit dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz/WTG) erreicht werden. Die in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben führt die Heimaufsicht durch.
Die Heimaufsicht ist zuständig für alle im Kreisgebiet ansässigen
- Alten- und Pflegeheime
- Wohnheime für volljährige Menschen mit einer Behinderung
- Hospize
- Angebote des „Betreuten Wohnens“ (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - Zur Abklärung empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme mit der Heimaufsicht)