Hilfen bei Krankheit
Krankenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie nicht krankenversichert sind oder werden können. Krankenhilfe ist wie andere Sozialhilfeleistungen auch nachrangig - das bedeutet, dass Sie sich zunächst um Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bemühen müssen.
Umfassende Informationen zur "Hilfe bei Krankheit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.