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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts steht Ihnen zu, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltagsleben benötigen und kein Haushaltsangehöriger die Hilfe leisten kann.

Hilfe kann zum Beispiel im Bereich der hauswirtschaftlichen Verrichtungen (Reinigung der Wohnung, Einkäufe oder ähnliches) erfolgen, oder im Einzelfall durch die Kostenübernahme von Hausnotrufsystemen oder Essen auf Rädern.

Umfassende Informationen zur "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" finden Sie auf den Internetsetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

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