Verkehrsordnungswidrigkeiten
In den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen die
- Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Ahndung festgestellter Verstöße und
- Verfolgung der durch die Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholverstöße, Rotlichtverstöße, Unfälle, etc.)
Weitere Informationen zum Thema "Verkehrsordnungswidrigkeiten" erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Hinweis:
Die Stadt Minden hat einen eigenen Radarwagen, mit dem Sie im Gebiet der Stadt Minden Geschwindigkeitsüberwachungen vornimmt. Die mit diesem Radarwagen festgestellten Geschwindigkeitsverstöße werden von der Stadt Minden geahndet.